Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten dabei personenbezogene Daten. Diese Daten geben wir auch an Dritte weiter. Die Verarbeitung erfolgt entweder auf Grundlage deiner Einwilligung oder aufgrund eines berechtigten Interesses.
Einige Dienste verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit deiner Einwilligung zur Nutzung dieser Dienste stimmst du auch der Verarbeitung deiner Daten in den USA zu. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Cookie Einstellungen
Wir schätzen deine Privatsphäre.
Wähle, aus welche Cookies du akzeptierst. Deine Auswahl wird ein Jahr lang gespeichert.
Diese Cookies sind notwendig für das Funktionieren von Cobot.
Diese Cookies ermöglichen es uns, Besuche und Traffic-Quellen zu erfassen, damit wir die Leistung unserer Website messen und verbessern können.
Erlaube das Speichern von Information (wie Cookies) in Bezug auf Werbung.
Zustimmung zur Übermittlung von Nutzerdaten im Zusammenhang mit Werbung
Zustimmung zur Nutzung von Nutzerdaten, um personalisierte Werbung zu erhalten.
TeamSpace (Mitarbeiter)
Geschäftsbedingungen und Konditionen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand August 2026
work connect GmbH
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der work connect GmbH, Siebstraße 1, 30171 Hannover (nachfolgend „work connect“), die diese gegenüber seinen Kund*innen (nachfolgend „Nutzer*innen“) in seinen Standorten und online erbringt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Nutzer*innen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn work connect ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.2 Das Angebot richtet sich an Unternehmer*innen im Sinne des § 14 BGB, d. h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln.
1.3 Diese AGB sowie die in ihnen in Bezug genommenen Dokumente (Hausordnung, Nutzungsbedingungen für Internet/Netzwerk, etc.) werden den Nutzer*innen vor Vertragsschluss in Textform (z. B. als PDF-Download) zur Verfügung gestellt oder sind vor Ort eigenständig einzusehen und sind damit Bestandteil des Vertrages in der bei Vertragsschluss gültigen, archivierten Fassung. Spätere Änderungen dieser Bezugsdokumente werden erst nach dem in Ziffer 11.1 beschriebenen Verfahren wirksam.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Gegenstand der Leistungen der work connect GmbH sind die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen sowie Aufbau und Pflege einer Arbeitsgemeinschaft an den Standorten der Firma, die unter dem Namen „work connect #“ und mit einer folgenden Zahl und Kennung für den Standort betrieben werden. Diese Standorte werden eigenständig, im Franchise oder durch Partner betrieben. Je nach Standort gelten die jeweiligen AGBs und diese sind klar kenntlich gemacht, durch Hinweis bei der Anmietung der Flächen.
2.2 Die Leistungen umfassen die Nutzung der angemieteten Räume und den dazuzubuchenden Leistungen, die stets auf der Homepage zu den aktuellen Konditionen und Leistungen einzusehen sind.
2.3 Der Umfang der Nutzungsmöglichkeiten (Leistungen, Orte, Räume, Zeiten) richtet sich nach der gewählten Mitgliedschaft, die auf der Homepage einzusehen sind und in den monatlichen Rechnungen der Mitglieder ausgewiesen werden. Anpassungen der Angebote und Konditionen erfolgt stets schriftlich mit einem Vorlauf von mindestens einem Monat, wobei die Mieter die neuen Konditionen als angenommen erklären, wenn sie diesen nicht widersprechen. Stimmen sie den Anpassungen nicht zu, haben sie die Option ihr Kündigungsrecht auszuüben und für den Zeitraum der Kündigungsfrist weiterhin die alten Konditionen weiterzuzahlen. Widerspricht ein/e Nutzer*in, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; work connect kann den Vertrag in diesem Fall zum nächstmöglichen ordentlichen Termin kündigen.
2.4 Nutzer*innen von Home- & TeamSpaces sind für die Reinigung ihrer Büros (Böden, Inventar, Fenster innen/außen, Balkone) selbst verantwortlich; ein Reinigungsservice kann optional hinzugebucht werden. Die angegebene Personenzahl beschreibt die maximale Anzahl inkludierter Vollzeitmitgliedschaften. Für jede zusätzliche Person über die vereinbarte Personenzahl hinaus ist ein „TeamSpace (Mitarbeiter)“-Tarif abzuschließen.
2.5 Die Nutzer*innen bestätigen mit Vertragsbeginn, die Ausstattung des Arbeitsplatzes geprüft und deren Funktionsfähigkeit zur Kenntnis genommen zu haben. Mängel sind direkt bei der Übergabe der Räumlichkeiten anzumelden.
2.6 Arbeitsplätze dürfen ausschließlich für den im Vertrag bezeichneten Geschäftsbetrieb genutzt werden. Eine wesentliche Änderung der Tätigkeit bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von work connect. Ein schwerwiegender oder wiederholter Verstoß gegen diese Zweckbindung berechtigt work connect nach vorheriger Abmahnung eine Kündigung mit sozialer Auslauffrist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 7.2; in besonders schweren Fällen (z. B. strafbare Handlungen am Standort) ist eine Abmahnung entbehrlich und eine Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende oder Monatsmitte möglich.
2.7 Der Zugang zu den Standorten ist für Nutzer*innen generell 24/7 möglich. Ausgenommen sind Renovierungen, notwendige Umbaumaßnahmen oder durch Dritte verschuldete Beeinträchtigungen für die work connect nichts kann. Inkludierte Leistungen wie z.B. WLAN, Reinigungsservice in den allgemeinen Flächen, etc. können nicht zu 100% 24/7 garantiert werden, aber es wird versucht eine hohe Verfügbarkeit zu gewährleisten.
2.8 Nutzer*innen die ihre Zugangsmittel zur Location verlieren, wie z.B. Schlüssel oder ihr Smartphone auf welchem der digitale Zugangscode vorhanden ist, müssen den Verlust unverzüglich per E-Mail melden an info@work-connect.eu. Zugangsmittel dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Vereinbarung an Dritte weitergegeben werden. Bei schuldhaftem Zahlungsverzug kann work connect den Zutritt bis zum Ausgleich des Rückstands verweigern. Für Ersatz und Sperrung verloren gegangener Zugangsmittel wird eine Pauschale von 50 € netto pro Schlüssel/Chipkarte berechnet; den Nutzer*innen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2.9 Für die Internetnutzung gelten die gesondert bereitgestellten Nutzungsbedingungen, die den Nutzer*innen gemäß Ziffer 1.3 vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.
3. Verhaltensregeln
3.1 Es gilt ergänzend die Hausordnung, die den Nutzer*innen gemäß Ziffer 1.3 vor Vertragsschluss in Textform oder vor Ort bereitgestellt wird. Bei Widersprüchen zu diesen AGB geht die Hausordnung insoweit vor, als sie das Verhalten am Standort konkretisiert.
3.2 Nutzer*innen haben Büros und Inventar (insbesondere Mobiliar und technische Einrichtungen, die von work connect zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden) pfleglich zu behandeln und Beschädigungen unverzüglich anzuzeigen. Sie haften für Schäden, die über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen und durch sie, ihre Erfüllungsgehilfen oder von ihnen veranlasste Dritte verursacht werden. Nutzer*innen sind verpflichtet, für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für den Betrieb notwendigen Deckung vorzuhalten, mindestens aber über 1Mio. Euro, die Schäden an Gebäude, Einrichtung oder Personen abdeckt, die durch sie selbst oder auf ihre Veranlassung durch Dritte verursacht werden.
3.3 Nutzer*innen sind selbst dafür verantwortlich, mitgebrachte Gegenstände, Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen; work connect versichert diese nicht gegen Feuer, Wasser, Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus. Bei der Nutzung gemeinsamer Netzwerkdrucker dürfen keine vertraulichen Dokumente gedruckt werden; work connect gewährleistet keine Verschlüsselung der Druckdaten. Öffentlich zugängliche Bereiche werden zum Schutz vor unbefugtem Zutritt videoüberwacht; entsprechende Hinweise nach Art. 13 DSGVO sind vor Ort ausgehängt. In videoüberwachten Bereichen sollen keine vertraulichen Gespräche geführt werden.
4. Vertragsschluss
4.1 Der Vertrag kommt durch Online-Bestätigung der gewählten Leistung oder durch Unterzeichnung eines Mietvertrages in Papierform oder durch digitale Unterschrift eines per PDF generierten Vertrages zustande. work connect bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail.
4.2 Mit Vertragsschluss erkennen die Nutzer*innen diese AGB in der ihnen gemäß Ziffer 1.3 bereitgestellten Fassung an.
4.3 Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht. work connect kann ein Vertragsangebot ohne Angabe von Gründen ablehnen.
4.4 Nutzer*innen sichern zu, dass ihre bei Vertragsschluss angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind, und verpflichten sich, Änderungen unverzüglich im Onlinetool oder in Textform per Email anzuzeigen.
5. Zahlungsmodalitäten
5.1 Nutzer*innen ermächtigen work connect zum Einzug des vereinbarten Entgelts per SEPA-Lastschriftmandat. Ein erteiltes SEPA-Mandat kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden; die Nutzer*innen tragen in diesem Fall Sorge für eine alternative fristgerechte Zahlung. Der Lastschrifteinzug erfolgt innerhalb der ersten Woche des Monats; die Vorabankündigungsfrist (Pre-Notification) wird einvernehmlich auf 1 Tag verkürzt. Die Nutzer*innen stellen die Kontodeckung sicher. Für eine von den Nutzer*innen zu vertretende Nichteinlösung oder Rückbuchung wird eine Bearbeitungspauschale von 30 € netto berechnet; den Nutzer*innen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.2 Strom- und Heizkosten der TeamSpaces sind im ortsüblichen Umfang in der Monatskaltmiete enthalten. Bei deutlicher Überschreitung durch eigene Geräte (z. B. Server, Heizlüfter) behält sich work connect eine verbrauchsabhängige Nachberechnung vor; hierzu können je TeamSpace Messgeräte eingesetzt werden. Eine Abrechnung erfolgt bei erheblicher Abweichung jährlich zum 30.04. oder bei Vertragsende.
5.3 Für Home- & TeamSpaces ist bei Vertragsbeginn eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten zu leisten. Die Kaution wird nach Prüfung etwaiger Ansprüche und Abzug berechtigter Forderungen spätestens sechs Monate nach Vertragsende auf das Nutzerkonto zurücküberwiesen, in der Regel erfolgt eine Rückzahlung innerhalb von drei Monaten sofern keine Beanstandungen vorliegen. Das gewünschte Konto zur Rücküberweisung übersendet der Mieter work connect schriftlich per Email oder Post zu.
5.4 Rechnungen werden im Onlinetool bereitgestellt und ergänzend per E-Mail versendet.
6. Datenschutz
6.1 work connect verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzer*innen ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und weiteren einschlägigen Datenschutzvorschriften.
6.2 Die zur Vertragsanbahnung und -durchführung erforderlichen personenbezogenen Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet. Soweit eine Verarbeitung auf eine Einwilligung gestützt wird (z. B. Marketingkommunikation), erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
6.3 Nutzer*innen können eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Unberührt bleiben gesetzliche und vertragliche Aufbewahrungspflichten sowie Daten, deren Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung, sondern auf einer anderen Rechtsgrundlage (insb. Vertragserfüllung, gesetzliche Pflichten) beruht.
6.4 Nutzer*innen steht im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung zu. Details, insbesondere zu Zwecken, Kategorien, Empfängern und Speicherdauer, ergeben sich aus der gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung.
6.5 Soweit work connect zur Erbringung der Leistungen Auftragsverarbeiter einsetzt (z. B. IT-Dienstleister), schließt work connect mit diesen Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO ab.
6.6 Die in Ziffer 3.3 genannte Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, Hausrecht und Sicherheit); Einzelheiten sind der vor Ort ausgehängten Information sowie der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
7. Kündigung und Beendigung des Vertragsverhältnisses
7.1 Ordentliche Kündigung
Beide Parteien können das Vertragsverhältnis ordentlich zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. E-Mail) kündigen. Es gelten folgende Kündigungsfristen:
Mitgliedschaft Ordentliche Kündigungsfrist
Community 4 Wochen zum Monatsende
Day-Pass Kein Dauerschuldverhältnis; endet automatisch mit Ablauf des gebuchten Tages
Flex-Desk 4 Wochen zum Monatsende
Fix-Desk (Resident) 4 Wochen zum Monatsende
Home- & TeamSpaces 3 Monate zum Monatsende
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat, bei allen Tarifen mit Ausnahme des Day-Passes, die Verträge sind generell unbefristet ausgestaltet.
7.2 Außerordentliche Kündigung
7.2.1 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für work connect liegt insbesondere vor, wenn Nutzer*innen (a) mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe eines Monatsentgelts länger als 14 Tage nach Fälligkeit und vorheriger Mahnung in Verzug sind, (b) trotz vorheriger Abmahnung eine wesentliche Vertragspflicht erneut verletzen, (c) den Hausfrieden derart nachhaltig stören, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist, oder (d) die Grundlage des Nutzungsverhältnisses entfällt (z. B. Beendigung des Hauptmietverhältnisses).
7.2.2 Bei nachhaltigen Störungen durch einzelne oder mehrere Nutzer*innen (z. B. Lärm, Geruch) mahnt work connect zunächst ab und fordert zur Beseitigung binnen sozialer Auslauffrist von 14 Tagen auf. Wird die Störung nicht abgestellt, kann außerordentlich gekündigt werden.
7.2.3 Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an eine von work connect benannte Adresse).
7.3 Folgen der Vertragsbeendigung
7.3.1 Endet das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus einem von den Nutzer*innen zu vertretenden Grund, haften diese für den nachweislichen Schaden aus dem Leerstand der Räume bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit, es sei denn, work connect kann die Fläche anderweitig vermieten oder hat eine anderweitige Vermietung schuldhaft unterlassen (Schadensminderungspflicht).
7.3.2 Nach Vertragsende sind genutzte TeamSpaces/Fix-Desks besenrein und vermietbar zu übergeben; eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe dokumentierte Zustand ist wiederherzustellen. Kommen Nutzer*innen dem nicht oder nur unzulänglich nach, kann work connect die Wiederherstellung auf Kosten der Nutzer*innen vornehmen lassen oder folgende Pauschalen berechnen: 1er/2er-TeamSpace 500 € netto, 3er/4er-TeamSpace 800 € netto, 5er–7er-TeamSpace 1.000 € netto alle Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt. Den Nutzer*innen bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.3.3 Sichtbare Beschädigungen an Böden, Wänden oder Inventar, die über übliche Schönheitsreparaturen hinausgehen, werden auf Kosten der Nutzer*innen zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 15 % der Beseitigungskosten in Rechnung gestellt; auch hier bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die entsprechende Rechnung ist innerhalb von 15 Tagen nach Zugang zu begleichen.
7.3.4 Sämtliche überlassenen Schlüssel und Chipkarten sind spätestens zum letzten Tag der Vertragslaufzeit zurückzugeben. Bei verspäteter oder unterlassener Rückgabe kann work connect den Austausch betroffener Schlösser und die Deaktivierung der Chipkarten zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 50 € netto pro Schlüssel/Chipkarte in Rechnung stellen; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten.
7.3.5 Geben Nutzer*innen den Arbeitsplatz nach Vertragsende nicht heraus, haften sie für den durch die verspätete Rückgabe nachweislich entstandenen Schaden. „Nutzungsausfallentgelt“ im Sinne dieser AGB bemisst sich nach dem zuletzt vereinbarten monatlichen Entgelt, anteilig für den Zeitraum der verspäteten Rückgabe.
8. Vertragsdurchführung
8.1 work connect darf Ausbesserungs-, Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen, die der Erhaltung des Gebäudes, der Gefahrenabwehr oder der Schadensbeseitigung dienen, nach angemessener vorheriger Ankündigung und in Abstimmung mit den betroffenen Nutzer*innen durchführen. Bei Gefahr im Verzug ist weder Zustimmung noch Ankündigungsfrist erforderlich; Nutzer*innen halten ihren Arbeitsplatz in diesem Fall zugänglich. Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz wegen zweckmäßiger Maßnahmen nach dieser Ziffer bestehen nicht, soweit die Nutzung dadurch nicht mehr als geringfügig beeinträchtigt wird; bei erheblicher Beeinträchtigung bleiben gesetzliche Rechte unberührt.
8.2 work connect stellt Einrichtung und technische Gegenstände (z. B. Flatscreens, Projektoren) in einwandfreiem Zustand zur Verfügung. Mit diesen ist sorgfältig umzugehen; missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Beschädigungen werden der verantwortlichen Person in Rechnung gestellt.
8.3 Nutzer*innen wird zur Kenntnis gebracht, dass nicht alle Standorte der work connect klimatisiert sind und die Büroflächen teilweise nur über Fenster und Türen belüftet werden können. Dieser bei Vertragsschluss bekannte Zustand begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Sonderkündigung oder Entgeltminderung; unberührt bleiben Ansprüche bei einer erheblichen, über den bekannten Zustand hinausgehenden Beeinträchtigung der Nutzbarkeit. Die offene Bauweise/fehlende Klimatisierung ist vereinbarte Beschaffenheit und stellt keinen Mangel dar.
8.4 Nutzer*innen von Home- & TeamSpaces hinterlegen einen Schlüssel bei work connect und gestatten den Zugang zu den Räumlichkeiten für Notfälle sowie angekündigte Reinigungs-, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen.
8.5 Öffentlich zugängliche Bereiche (Coworking-Areal, Lounge, Küche, Dachterrasse, Konferenzraum) können durch work connect oder Nutzer*innen für Veranstaltungen gebucht werden; Buchungen werden im Onlinekalender ausgewiesen. Während einer solchen Belegung stellt work connect nach Verfügbarkeit einen adäquaten Ersatzarbeitsplatz in einem seiner Standorte bereit.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Nutzer*innen haben die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss besichtigt und zur Kenntnis genommen, dass sich diese in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sind (ausgenommen Home- & TeamSpaces). Die offene Bauweise/fehlende Klimatisierung ist vereinbarte Beschaffenheit und stellt keinen Mangel dar. In Kenntnis dieses Zustands verzichten Nutzer*innen auf hieraus resultierende Ansprüche nach §§ 536, 536a BGB; Minderungsansprüche wegen dieses bei Vertragsschluss bekannten Zustands bestehen insoweit nicht. Der jeweils genutzte Arbeitsplatz einschließlich Einrichtung befindet sich bei Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand.
9.2 In Fällen, in denen work connect im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet work connect unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Nutzer*innen regelmäßig vertrauen dürfen, haftet work connect der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder es sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.
9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit work connect nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haftet, sowie nicht für Ansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
9.4 work connect übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Zusammenhang mit Arbeiten der Nutzer*innen oder der von ihnen übermittelten Daten und Datenträger. Nutzer*innen stellen sicher, dass im Rahmen der Vertragsbeziehung keine wettbewerbs-, urheber-, marken-, datenschutz- oder sonstigen Rechtsverstöße erfolgen. Bei Kenntnis derartiger Rechtsverstöße kann work connect das Vertragsverhältnis nach vorheriger Abmahnung außerordentlich kündigen, bei schwerwiegenden Verstößen auch ohne vorherige Abmahnung. Nutzer*innen stellen work connect von berechtigten Ansprüchen Dritter frei und erstatten die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe der gesetzlichen Gebühren, soweit work connect infolge eines von den Nutzer*innen zu vertretenden Rechtsverstoßes in Anspruch genommen wird.
10. Vorsteuerabzug
10.1 Nutzer*innen verpflichten sich, die Spaces ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Umsatzsteuerlich relevante Änderungen der Tätigkeit bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von work connect.
10.2 work connect kann die Zustimmung davon abhängig machen, dass Nutzer*innen sich verpflichten, einen durch den Verlust des Vorsteuerabzugs entstehenden, nachgewiesenen Schaden zu ersetzen. Auf Anforderung von work connect oder der Finanzverwaltung sind entsprechende Nachweise zu erbringen. Überschreitet der Anteil der Ausschlussumsätze 5 % und entfällt dadurch die Umsatzsteueroption, zahlen Nutzer*innen ab diesem Zeitpunkt die dann gültige Bruttoservicegebühr ohne Umsatzsteuerausweis.
11. Änderungen der AGB und Schlussbestimmungen
11.1 work connect kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund veränderter Rechtslage, Rechtsprechung, technischer Entwicklung oder einer Anpassung des Leistungsangebots erforderlich und den Nutzer*innen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. work connect informiert Nutzer*innen über beabsichtigte Änderungen mindestens 1 Monat vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform unter Hervorhebung der geänderten Regelungen. Nutzer*innen können der Änderung innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht ein/e Nutzer*in nicht fristgerecht, gilt die Änderung als angenommen; hierauf wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht ein/e Nutzer*in, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; work connect kann den Vertrag in diesem Fall zum nächstmöglichen ordentlichen Termin kündigen.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der work connect GmbH in Hannover, Niedersachsen.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die work connect #1 | Space & Community diese Website bereitstellt.